BVG Berufliche Vorsorge

Wenn Sie sich bei keiner Vorsorgeeinrichtung angeschlossen haben und BVG-pflichtiges Personal beschäftigen, müssen Sie sich bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anschliessen lassen. Als Arbeitgeber können Sie die obligatorische berufliche Vorsorge Ihrer Arbeitnehmenden auch freiwillig bei uns versichern.

Wann kann sich ein Arbeitgeber bei der Auffangeinrichtung anschliessen?

In diesem Video zeigen wir Ihnen, unter welchen Bedingungen sich Arbeitgeber bei der Auffangeinrichtung anschliessen können.
Untertitel können durch einen Klick auf das CC-Symbol unten rechts im Video aktiviert werden.

Services

Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG bietet Arbeitgebern die Möglichkeit ihre Mitarbeitenden bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG für die berufliche Vorsorge zu versichern. Angeschlossene Arbeitgeber können ihre Anschlüsse verwalten und sich informieren, was bei verschiedenen Leistungsfällen zu tun ist.

Kontakt

Kontakt

Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Berufliche Vorsorge
8050 Zürich

+41 41 799 75 75

Anmelden