Auftrag
Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG ist eine Non-Profit-Organisation mit einem wichtigen Auftrag des Bundes: Wir versichern alle anschlusswilligen Arbeitgebenden und Einzelpersonen in der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) – als einzige Vorsorgeeinrichtung der Schweiz.
Diese Aufgabe macht uns zum Auffangnetz in der beruflichen Vorsorge und einem starken Pfeiler in der zweiten Säule. Damit unterstützt die Stiftung wesentlich die Stabilität des Systems.
Unsere privatrechtliche Stiftung verwaltet eine Bilanzsumme von 23 Mia. Franken, sie wird getragen von Verbänden der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden. An den Standorten Zürich, Lausanne und Bellinzona beschäftigen wir über 200 Mitarbeitende.
Geschäftsbereiche
Wir verwalten kontaktlose sowie freiwillig eröffnete Freizügigkeitskonten.
Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG nimmt Arbeitgebende auf, die sich keiner Vorsorgeeinrichtung anschliessen können.
Versichern Arbeitgebende ihre Mitarbeitenden nicht vorschriftsgemäss, erfolgt der Zwangsanschluss bei uns.
Wenn sich ein Unternehmen trotz gesetzlicher Verpflichtung keiner Vorsorgeeinrichtung angeschlossen hat, erbringen wir die obligatorischen Leistungen für Arbeitnehmende oder deren Hinterlassenen.
Wir bieten zudem Personen die Möglichkeit, sich freiwillig in der 2. Säule versichern zu lassen. Zum Beispiel für:
- Selbstständigerwerbende
- Arbeitnehmende mit mehreren Arbeitgebenden
- Arbeitnehmende und Arbeitslose, die aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge ausscheiden und diese weiterführen möchten
Arbeitslose Personen sind bei uns gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert, solange diese ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung beziehen.
Wir ermöglichen arbeitslosen Personen ihre Risikoversicherung freiwillig fortzusetzen, wenn sie aus der obligatorischen beruflichen Vorsorge für Arbeitslose ausscheiden.
Wir übernehmen die Vorsorge, wenn zwischen einer Vorsorgeeinrichtung und einem Unternehmen mit BVG-pflichtigem Personal der Vertrag aufgelöst wird. Erfolgt eine Anbindung an eine neue Vorsorgeeinrichtung nicht rechtzeitig, wird das Unternehmen bei uns zwangsangeschlossen.
Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG in Zahlen
* vor Veränderung Wertschwankungsreserve
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