Vorsorgeeinrichtungen
Vorsorgeeinrichtungen müssen der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Vertragsauflösungen mit Unternehmen melden. Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG bietet Vorsorgeeinrichtungen die Möglichkeit, Freizügigkeitskonten zu eröffnen und Austrittsdaten über den BVG-Exchange zu verarbeiten.