Eröffnung Freizügigkeitskonto
Webanwendung zur Eröffnung von Freizügigkeitskonten. Freizügigkeitskonten dürfen bei uns nur von Vorsorgeeinrichtungen / Freizügigkeitsstiftungen eröffnet werden.
Nächste Schritte
Sie haben zwei Möglichkeiten, online bei uns ein Konto zu eröffnen:
- Online-Anträge mit Einzelzahlungen
- Online-Anträge mit Sammelzahlungen
Beide Varianten sind über den gleichen Link bearbeitbar:
Wichtige Informationen
- Die Daten, die Sie uns übermitteln, enthalten Ihre elektronische Signatur. Diese Daten werden automatisch in unser System übernommen und können/dürfen beim Einlesen von uns nicht mehr verändert werden. Diese Daten gelten deshalb als vollständig und korrekt. Wir werden keine Rückfragen über die Vollständigkeit und Richtigkeit der uns übermittelten Daten stellen. Aus revisionstechnischen Gründen sind wir darum auch nicht mehr gezwungen, allfällig fehlende Angaben nachzufordern.
- Privatpersonen oder Institutionen, die weder Vorsorgeeinrichtung noch Freizügigkeitsstiftung sind, können aus rechtlichen Gründen kein Konto bei uns eröffnen.
Online Services
Kontakt
Kontakt
Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Freizügigkeitskonten
8050 Zürich
+41 41 799 75 75