Arbeitslosenkassen

Um die BVG-Beiträge zu bestimmen, benötigen wir von Ihnen eine schriftliche Anfrage aufgrund einer Insolvenzentschädigung und das Formular L423 (oder L422).

In der Regel beantworten wir diese Anfragen innerhalb von 10 Tagen ab Eingang des entsprechenden Dokuments.

Beigelegt zu unserer Abrechnung stellen wir Ihnen einen Einzahlungsschein zu. Bitte verwenden Sie diesen, um die Beiträge zu begleichen.

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