Vorsorgeeinrichtungen

Online Eröffnung Freizügigkeitskonto

Freizügigkeitskonten dürfen bei uns nur von Vorsorgeeinrichtungen oder Freizügigkeitsstiftungen eröffnet werden.

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Meldung Vertragsauflösung

Sie möchten eine Vertragsauflösung melden. Die Vorsorgeeinrichtungen müssen alle Kündigungen frühestens 30 Tage, aber spätestens 60 Tage nach der Auflösung der Stiftung Auffangeinrichtung BVG melden (Artikel 11 Abs. 3bis BVG).

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