Konto finden!

Haben Sie Ihre Pensionskassengelder im Griff?

Sobald Sie einer bezahlten Arbeit mit versichertem Lohn nachgehen, sparen Sie für Ihr Altersguthaben und zahlen monatlich in die 2. Säule (BVG) ein. Bei einem Arbeitsunterbruch sind Sie selbst für die Weiterleitung Ihres Guthabens verantwortlich.

Haben Ihre Pensionskassengelder all Ihre Stellenwechsel mitgemacht? – Job während dem Studium? Temporärstelle? Zweitverdienst? Sabbatical zwischen zwei Jobs, Wegzug ins Ausland? Oder einfach Stellenwechsel? Und dabei allenfalls vergessen, Ihre Vorsorgegelder an Ihre neue Pensionskasse zu überweisen?

Bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG verwalten wir solche vergessenen Guthaben, sogenannte «kontaktlose Konten» der beruflichen Vorsorge.

Jetzt prüfen!

Ob ein solches Konto Ihnen gehört, erfahren Sie – einfach und kostenlos – mit einer Abfrage bei der Zentralstelle 2. Säule des Sicherheitsfonds BVG: www.zentralstelle.ch

Wie entstehen kontaktlose Konten?

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