Berufliche Vorsorge für Arbeitslose

Wenn Sie arbeitslos sind und Taggelder bei der Arbeitslosenversicherung beziehen, sind Sie obligatorisch bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert.

Hinweis: Sie können sich auch freiwillig bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG weiterversichern, wenn Sie aus der obligatorischen Versicherung bei Arbeitslosigkeit ausgeschieden sind oder Sie Ihre obligatorische Vorsorge ergänzen wollen. Mehr erfahren 

Services für obligatorisch versicherte Arbeitslose

Sind Sie als arbeitslose Personen bereits bei einer anderen Vorsorgeeinrichtung versichert, so können Sie sich von der Beitragspflicht befreien lassen. Versicherte Personen, die Taggeld bei der Arbeitslosenversicherung beziehen, sind automatisch bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert.

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Kontakt

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Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Risikoversicherung für Arbeitslose (ALV)
8050 Zürich

+41 41 799 75 75
+41 44 468 23 97

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