Berufliche Vorsorge für Arbeitslose

Wenn Sie arbeitslos sind und Taggelder bei der Arbeitslosenversicherung beziehen, sind Sie obligatorisch bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert.

Hinweis: Sie können sich auch freiwillig bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG weiterversichern, wenn Sie aus der obligatorischen Versicherung bei Arbeitslosigkeit ausgeschieden sind oder Sie Ihre obligatorische Vorsorge ergänzen wollen. Mehr erfahren 

Services für obligatorisch versicherte Arbeitslose

Sind Sie als arbeitslose Personen bereits bei einer anderen Vorsorgeeinrichtung versichert, so können Sie sich von der Beitragspflicht befreien lassen. Versicherte Personen, die Taggeld bei der Arbeitslosenversicherung beziehen, sind automatisch bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert.

Befreiungsgesuch

Todesfall

Invaliditätsfall

Leistungsübersicht

Fragen und Antworten

  • Alle arbeitslosen Personen, welche die Voraussetzungen für den Bezug von Taggeldern der Arbeitslosenversicherung erfüllen und deren Taggeld höher als 87.10 Franken (2025) ist. Die Versicherung beginnt nach Ablauf der Wartezeit.
  • Nicht versichert sind Personen, die sich freiwillig im Umfang des Obligatoriums bei einer Vorsorgeeinrichtung versichert haben. Die Befreiung von der beruflichen Vorsorge für Arbeitslose muss bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG schriftlich beantragt werden (Befreiungsgesuch).

  • Versichert sind die Risiken Tod und Invalidität, nicht aber das Risiko Alter.

  • Wenn die versicherte Person bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit (Krankheit oder Unfall) oder zum Zeitpunkt des Todes ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung über CHF 87.10 (2025) bezog.
  • Wenn der Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder der Zeitpunkt des Todes nicht in der Wartezeit liegt.

  • Das entsprechende Antragsformular (Invalidität/Tod) ist auszufüllen und mit weiteren Unterlagen einzureichen.

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Invalidenleistungen mit Angaben zur Auszahlungsstelle (Bankverbindung) und zur Quellensteuerpflicht
  • Verfügung der Invalidenversicherung
  • Nachweis des vorhandenen, obligatorischen Altersguthabens bei Eintritt in die Risikoversicherung für Arbeitslose (Kontoauszüge, Freizügigkeitskonto, letzter Vorsorgeausweis) 
  • Weitere Versicherungsverfügungen/Versicherungsabrechnungen (zum Beispiel Unfallversicherung)
  • Aktueller Ausbildungsnachweis für über 18-jährige Kinder mit Angaben über die voraussichtliche Dauer der Ausbildung (im Hinblick auf eine Zahlung der Invalidenkinderrente über das reglementarische Schlussalter hinaus)
  • Kopien der Geburtsscheine der Kinder 
  • Kopie des Familienbüchleins
  • Allfällige Ernennungsurkunde des Beistandes oder Vollmacht

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Hinterlassenenleistungen mit Angaben zur Auszahlungsstelle (Bankverbindung) und zur Quellensteuerpflicht
  • Ärztliches Zeugnis zur Todesursache
  • Kopie des Todesscheins und des Erbenverzeichnisses
  • Kopie des aktualisierten Familienbüchleins beziehungsweise des Partnerschaftsnachweises
  • Aktueller Ausbildungsnachweis für über 18-jährige Kinder mit Angaben über die voraussichtliche Dauer der Ausbildung (im Hinblick auf eine Zahlung der Waisenrente über das reglementarische Schlussalter hinaus)
  • Kopie der AHV-Verfügung
  • Bei entsprechender Leistungspflicht: Kopie der Verfügung des Unfall- beziehungsweise Militärversicherers
  • Für anspruchsberechtigte Personen aus früherer Ehe beziehungsweise früherer eingetragener Partnerschaft: Kopie des Scheidungsurteils beziehungsweise der Auflösungserklärung 
  • Kopie der AHV-Verfügung zum Anspruch auf Hinterlassenenleistungen
  • Allfällige Ernennungsurkunde des Beistandes oder Vollmacht

  • Eine Empfangsbestätigung erfolgt innerhalb weniger Tage. Bei Invalidität kann die Prüfung je nach Aktenlage und Komplexität einige Monate dauern.

Kontakt

Kontakt

Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Risikoversicherung für Arbeitslose (ALV)
8050 Zürich

+41 41 799 75 75
+41 44 468 23 97

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