Todesfall
Sie möchten wissen, welche Ansprüche aus der obligatorischen Versicherung Ihre Hinterbliebenen nach Ihrem Ableben haben.
Nächste Schritte
Bitte senden Sie uns in diesem Fall folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Hinterlassenenleistungen mit Angaben zur Auszahlungsstelle (Bankverbindung) und zur Quellensteuerpflicht
- Ärztliches Zeugnis zur Todesursache
- Kopie des Todesscheins und des Erbenverzeichnisses
- Kopie des aktualisierten Familienbüchleins bzw. Partnerschaftsnachweises
- Wenn die verstorbene Person Kinder hatte, die älter als 18 Jahre und noch in Ausbildung sind: Ausbildungsnachweise für die Kinder
- Kopie der AHV-Verfügung
- Bei entsprechender Leistungspflicht: Kopie der Verfügung des Unfall- bzw. Militärversicherers
- Für Anspruchsberechtigte aus früherer Ehe bzw. früherer eingetragener Partnerschaft: Kopie des Scheidungsurteils bzw. der Auflösungserklärung und Kopie der AHV-Verfügung zum Anspruch auf Hinterlassenenleistungen
Wichtige Informationen
Verstirbt eine arbeitslose Person, die Taggelder oder eine Invalidenrente der obligatorischen Versicherung für Arbeitslose bezieht, können ihre Hinterbliebenen Ansprüche auf Hinterlassenenleistungen geltend machen.
Informationen zu den Leistungen für Hinterlassene finden Sie unter Leistungsübersicht für obligatorische Versicherte.
Links
Sie wollen erfahren, welche Leistungen bei Invalidität oder im Todesfall von uns ausgerichtet werden.
Kontakt
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Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Risikoversicherung für Arbeitslose (ALV)
8050 Zürich
+41 41 799 75 75
+41 44 468 23 97
Kontoverbindung
Postkonto: 30-448355-4
BIC / SWIFT: POFICHBEXXX
IBAN: CH42 0900 0000 3044 8355 4
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