WAK Wiederanschlusskontrolle

Arbeitgeber, die obligatorisch zu versichernde Arbeitnehmende beschäftigen, sind verpflichtet, sich einer registrierten Vorsorgeeinrichtung anzuschliessen. Die Arbeitgeber müssen selber prüfen, ob ihre Arbeitnehmenden unter das Obligatorium der beruflichen Vorsorge fallen.

 

Welche Pflichten haben Arbeitgeber im Rahmen der beruflichen Vorsorge?

In diesem Video informieren wir Sie über die Pflichten der Arbeitgeber im Rahmen der beruflichen Vorsorge. Untertitel können durch einen Klick auf das CC-Symbol unten rechts im Video aktiviert werden.

Services

Als Unternehmen mit BVG-pflichtigem Personal müssen Sie eine Vorsorgeeinrichtung gründen oder sich einer solchen anschliessen. Sie können ihr BVG-pflichtiges Personal auch bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anmelden. Informieren Sie sich, was bei einem Wiederanschluss und bei einem Zwangsanschluss zu tun ist.

Anmeldung

Wiederanschluss

 Zwangsanschluss

Kontakt

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Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Wiederanschlusskontrolle
8050 Zürich

+41 44 468 22 21
+41 44 468 22 97

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