Wiederanschluss

Sie beschäftigen BVG-pflichtiges Personal und haben sich ohne Unterbruch unmittelbar nach der Auflösung des bisherigen Anschlussvertrages einer neuen Vorsorgeeinrichtung angeschlossen.

Nächste Schritte

Sie haben von uns eine Aufforderung zum Wiederanschluss an eine neue Vorsorgeeinrichtung erhalten und sind ohne Unterbruch einen neuen Anschlussvertrag mit einer Vorsorgeeinrichtung eingegangen.

Bitte senden Sie uns zum Beleg eine Kopie des neuen Anschlussvertrages.

Sobald wir den Nachweis haben, dass für Ihr BVG-pflichtiges Personal keine Lücke entstanden ist, können wir die Angelegenheit schliessen.

Kontakt

Kontakt

Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Wiederanschlusskontrolle
8050 Zürich

+41 44 468 22 21
+41 44 468 22 97

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