Invaliditätsfall
Sie wollen wissen, wie Sie im Falle einer Invalidität vorzugehen haben, um eine Rente zu erhalten.
Nächste Schritte
Bitte senden Sie uns in diesem Fall folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Invalidenleistungen mit Angaben zur Auszahlungsstelle (Bankverbindung) und zur Quellensteuerpflicht
- Verfügung der Invalidenversicherung
- Nachweis des vorhandenen, obligatorischen Altersguthabens bei Eintritt in die Risikoversicherung für Arbeitslose (Kontoauszüge, Freizügigkeitskonto, letzter Vorsorgeausweis)
- Weitere Versicherungsverfügungen/Versicherungsabrechnungen (zum Beispiel Unfallversicherung)
- Aktueller Ausbildungsnachweis für über 18-jährige Kinder mit Angaben über die voraussichtliche Dauer der Ausbildung (im Hinblick auf eine Zahlung der Invalidenkinderrente über das reglementarische Schlussalter hinaus)
- Kopien der Geburtsscheine der Kinder
- Kopie des Familienbüchleins
- Allfällige Ernennungsurkunde des Beistandes oder Vollmacht
Wichtige Informationen
Wenn Sie während der obligatorischen Versicherung für arbeitslose Personen invalid werden und eine Rente der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) beziehen, können Sie Rentenleistungen von der Stiftung Auffangeinrichtung BVG beanspruchen.
Informationen zu den Invaliditätsleistungen finden Sie unter Leistungsübersicht für obligatorische Versicherte.
Dokumente
Links
Sie wollen erfahren, welche Leistungen bei Invalidität oder im Todesfall von uns ausgerichtet werden.
Kontakt
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Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Risikoversicherung für Arbeitslose (ALV)
8050 Zürich
+41 41 799 75 75
+41 44 468 23 97