Kündigung
Sie wollen einen bestehenden Anschluss bei der Auffangeinrichtung kündigen.
Nächste Schritte
Wenn Sie Ihren Anschluss bei der Auffangeinrichtung auflösen wollen, senden Sie uns bitte rechtzeitig Ihre vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Kündigung.
Wichtige Informationen
- Die Kündigung muss spätestens 6 Monate vor Vertragsablauf per Jahresende bei uns eingegangen sein.
- Eine andere Vorsorgeeinrichtung muss der Übernahme Ihrer Versicherten und allfälliger Rentner (Invaliden-, Hinterlassenen- und Altersrentner) zugesagt haben, sofern Ihr Unternehmen weiterhin der beruflichen Vorsorge untersteht (Kopie des Anschlussvertrags oder der schriftlichen Zusage beifügen). Andernfalls benötigen wir einen schriftlichen Nachweis, dass Ihr Betrieb nicht mehr BVG-pflichtig ist.
- Eine Kündigung ohne Erfüllung dieser beiden Voraussetzungen können wir nicht akzeptieren (s. Art. 5 Abs. 2 Anschlussvereinbarung).
Kontakt
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Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Berufliche Vorsorge
8050 Zürich
+41 41 799 75 75
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