Todesfall

Einer Ihrer Mitarbeiter ist verstorben. Sie möchten wissen, welche Ansprüche seine Hinterbliebenen haben.

Nächste Schritte

Verstirbt eine versicherte Person, können ihre Hinterbliebenen Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge geltend machen.

Bitte senden Sie uns bei einem Todesfall folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Todesfallmeldung
  • Ärztliches Zeugnis zur Todesursache
  • Kopie des Todesscheins und des Erbenverzeichnisses
  • Kopie des aktualisierten Familienbüchleins bzw. Partnerschaftsnachweises
  • Wenn die verstorbene Person Kinder hatte, die älter als 18 Jahre und noch in Ausbildung sind: Ausbildungsnachweise für die Kinder
  • Wenn die verstorbene Person geschieden war: Kopie des Scheidungsurteils
  • Wenn die verstorbene Person in aufgelöster Partnerschaft gelebt hat: Kopie der Auflösungserklärung

Wichtige Informationen

Informationen zu den Leistungen für Hinterbliebene finden Sie unter Leistungsübersicht

Kontakt

Kontakt

Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Berufliche Vorsorge
8050 Zürich

+41 41 799 75 75

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