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Promotion of home ownership (WEF)
You would like to learn more about using retirement savings to finance residential property.
Next steps
We need a number of documents from you in order to make a payout for promotion of home ownership. The documents we need depend on the use of your capital. Please select the case that applies to you:
Please send us your details via the online form or send us the following documents:
- Signed and completed form Promotion of home ownership – advance withdrawal
The advance withdrawal is permitted for:
- the repayment of a mortgage on owner-occupied residential property
- the purchase of an owner-occupied house or apartment
- the construction of owner-occupied residential property
- the acquisition of share certificates for my owner-occupied residential property
- the renovation of my owner-occupied residential property
Please note:
- The costs for an early withdrawal are CHF 400.00. We will invoice you this amount before the withdrawal is paid out to you.
Please send us your details via the online form or send us the following documents:
- Signed and completed form Promotion of home ownership – pledge
Please note:
- The costs of arranging a pledge are CHF 200. We will invoice you this amount before confirming the pledge.
Important information
Für die Finanzierung von Wohneigentum mit Vorsorgegeldern gelten folgende Grundsätze:
- Das Objekt ist ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung, in dem/der Sie selbst wohnen.
- Die vorbezogene bzw. verpfändete Summe beträgt mindestens CHF 20'000.00 (ausser beim Erwerb von Anteilsscheinen an einer Wohnbaugenossenschaft).
- Ein Vorbezug kann alle fünf Jahre geltend gemacht werden.
- Ab dem 50. Altersjahr kann nur noch ein Teil des Vorsorgevermögens verwendet werden.
- Vorbezug bzw. Verpfändung sind bis spätestens 3 Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter möglich.
Bitte beachten Sie:
- Die Auszahlung des Vorbezugsbetrags findet erst nach Prüfung sämtlicher Unterlagen und der Bezahlung der unten erwähnten Gebühren statt. Die Abwicklung eines Vorbezuges kann längere Zeit in Anspruch nehmen, daher bitten wir Sie, Ihr Gesuch möglichst früh einzureichen.
- Die Gebühren betragen CHF 400 für den Vorbezug. Die Rechnung werden wir Ihnen nach Eingang der notwendigen Unterlagen zuschicken.
- Auszahlungen im Rahmen der Wohneigentumsförderung unterliegen der Besteuerung zu einem gesonderten Steuersatz. Wir melden Ihren Vorbezug vorschriftsmässig der Steuerbehörde. Wenn Sie im Ausland wohnen, wird eine Quellensteuer erhoben.
- Die Bestätigung der Verpfändung stellen wir erst nach der Prüfung sämtlicher Unterlagen und Bezahlung der unten erwähnten Gebühren aus. Die Abwicklung einer Verpfändung kann längere Zeit in Anspruch nehmen, daher bitten wir Sie, Ihr Gesuch möglichst früh einzureichen.
- Die Gebühren betragen CHF 200 für die Verpfändung. Die Rechnung werden wir Ihnen nach Eingang der notwendigen Unterlagen zuschicken.
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Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Berufliche Vorsorge
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