Wohneigentumsförderung (WEF)

Sie möchten mehr über die Nutzung von Vorsorgegeldern zur Finanzierung von Wohneigentum wissen.

Nächste Schritte

Damit wir die Auszahlung zur Wohneigentumsförderung vornehmen können, benötigen wir Unterlagen von Ihnen. Welche Unterlagen das sind, hängt von der Verwendung Ihres Kapitals ab. Bitte wählen Sie den Fall, der auf Sie zutrifft:

Bitte übermitteln Sie uns Ihre Angaben via Webformular oder senden Sie uns folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Formular Wohneigentumsförderung Vorbezug

Der Vorbezug ist zulässig für:

  • die Amortisation einer Hypothek auf dem selbstgenutzten Wohneigentum
  • den Kauf eines selbstgenutzten Hauses oder Stockwerkeigentums
  • den Bau von selbstgenutztem Wohneigentum
  • den Erwerb von Anteilscheinen für ein selbstgenutztes Wohneigentum
  • die Renovation eines selbstgenutzten Wohneigentums

Bitte beachten Sie:

  • Die Kosten für einen Vorbezug betragen CHF 400.00. Diesen Betrag stellen wir Ihnen vor der Auszahlung in Rechnung.

Bitte übermitteln Sie uns Ihre Angaben via Webformular oder senden Sie uns folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Formular Wohneigentumsförderung Verpfändung

Bitte beachten Sie:

  • Die Kosten für eine Verpfändung betragen CHF 200.00. Diesen Betrag stellen wir Ihnen vor der Bestätigung in Rechnung.

Wichtige Informationen

Für die Finanzierung von Wohneigentum mit Vorsorgegeldern gelten folgende Grundsätze:

  • Das Objekt ist ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung, in dem/der Sie selbst wohnen.
  • Die vorbezogene bzw. verpfändete Summe beträgt mindestens CHF 20'000.00 (ausser beim Erwerb von Anteilsscheinen an einer Wohnbaugenossenschaft).
  • Ein Vorbezug kann alle fünf Jahre geltend gemacht werden.
  • Ab dem 50. Altersjahr kann nur noch ein Teil des Vorsorgevermögens verwendet werden.
  • Vorbezug bzw. Verpfändung sind bis spätestens 3 Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter möglich.

Bitte beachten Sie:

  • Die Auszahlung des Vorbezugsbetrags findet erst nach Prüfung sämtlicher Unterlagen und der Bezahlung der unten erwähnten Gebühren statt. Die Abwicklung eines Vorbezuges kann längere Zeit in Anspruch nehmen, daher bitten wir Sie, Ihr Gesuch möglichst früh einzureichen.
  • Die Gebühren betragen CHF 400 für den Vorbezug. Die Rechnung werden wir Ihnen nach Eingang der notwendigen Unterlagen zuschicken.
  • Auszahlungen im Rahmen der Wohneigentumsförderung unterliegen der Besteuerung zu einem gesonderten Steuersatz. Wir melden Ihren Vorbezug vorschriftsmässig der Steuerbehörde. Wenn Sie im Ausland wohnen, wird eine Quellensteuer erhoben.
  • Die Bestätigung der Verpfändung stellen wir erst nach der Prüfung sämtlicher Unterlagen und Bezahlung der unten erwähnten Gebühren aus. Die Abwicklung einer Verpfändung kann längere Zeit in Anspruch nehmen, daher bitten wir Sie, Ihr Gesuch möglichst früh einzureichen.
  • Die Gebühren betragen CHF 200 für die Verpfändung. Die Rechnung werden wir Ihnen nach Eingang der notwendigen Unterlagen zuschicken.

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Berufliche Vorsorge
8050 Zürich

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