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Lump-sum withdrawal & cash payment

You want to withdraw some or all of your pension assets as a lump sum.

Next steps

In verschiedenen Konstellationen können Sie sich Ihre Freizügigkeitsleistung bzw. Ihr Altersguthaben bar ausbezahlen lassen. Bitte wählen Sie den Fall, der auf Sie zutrifft:

Bitte übermitteln Sie uns Ihre Angaben via Webformular oder senden Sie uns folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefüllte Austrittsmeldung
  • aktuell datierte Bestätigung Ihrer AHV-Ausgleichskasse (im Original), dass Sie eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen (Handelsregisterauszug können wir leider nicht akzeptieren)
  • Antrag auf Barauszahlung
  • Ihre Bankverbindung (inkl. IBAN-Nummer und SWIFT-Code)
  • Wenn Sie verheiratet sind: schriftliche Zustimmung des Ehegatten zur Barauszahlung (Antrag auf Barauszahlung). Beträgt die Freizügigkeitsleistung mehr als CHF 20'000, müssen die Unterschriften beglaubigt werden
  • Wenn Sie unverheiratet sind und der Auszahlungsbetrag CHF 20'000.00 übersteigt: aktuellen Personenstandsnachweis und beglaubigte Unterschrift

Bitte übermitteln Sie uns Ihre Angaben via Webformular oder senden Sie uns folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefüllte Austrittsmeldung
  • Antrag auf Barauszahlung
  • Ihre Bankverbindung (inkl. IBAN-Nummer und SWIFT-Code)
  • Wenn Sie verheiratet sind: schriftliche Zustimmung des Ehegatten zur Barauszahlung (Antrag auf Barauszahlung). Beträgt die Freizügigkeitsleistung mehr als CHF 20'000, müssen die Unterschriften beglaubigt werden
  • Wenn Sie unverheiratet sind und der Auszahlungsbetrag CHF 20'000.00 übersteigt: aktuellen Personenstandsnachweis und beglaubigte Unterschrift

Bitte übermitteln Sie uns Ihre Angaben via Webformular oder senden Sie uns folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Barauszahlung
  • Abmeldebescheinigung der Einwohnerkontrolle Ihres Wohnorts
  • Ihre Bankverbindung (inkl. IBAN-Nummer und SWIFT-Code)
  • Wenn Sie verheiratet sind: schriftliche Zustimmung des Ehegatten zur Barauszahlung (Antrag auf Barauszahlung). Beträgt die Freizügigkeitsleistung mehr als CHF 20'000, müssen die Unterschriften beglaubigt werden
  • Wenn Sie unverheiratet sind und der Auszahlungsbetrag CHF 20'000.00 übersteigt: aktuellen Personenstandsnachweis und beglaubigte Unterschrift

Bitte übermitteln Sie uns Ihre Angaben via Webformular oder senden Sie uns folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Barauszahlung
  • Ihre Bankverbindung (inkl. IBAN-Nummer und SWIFT-Code)
  • Wenn Sie verheiratet sind: schriftliche Zustimmung des Ehegatten zur Barauszahlung (Antrag auf Barauszahlung). Beträgt die Freizügigkeitsleistung mehr als CHF 20'000, müssen die Unterschriften beglaubigt werden
  • Wenn Sie unverheiratet sind und der Auszahlungsbetrag CHF 20'000.00 übersteigt: aktuellen Personenstandsnachweis und beglaubigte Unterschrift

Important information

  • Wer eine GmbH oder AG gründet, ist nicht selbstständig, sondern angestellt. In diesen Fällen kann das Guthaben nicht bezogen werden.
  • Auszahlungen ab CHF 5'000.00 melden wir vorschriftsgemäss der Steuerbehörde.
  • Wenn Sie Ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Auszahlung im Ausland haben, wird bei Auszahlungen ab CHF 1'000.00 die Quellensteuer erhoben.

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