This section of our website is not or not completly available in your preferred language.
Alternatively, you can visit the page in one of the languages available:
Open page in German
Open page in French
Open page in Italian
Lump-sum withdrawal & cash payment
You want to withdraw some or all of your pension assets as a lump sum.
Next steps
In verschiedenen Konstellationen können Sie sich Ihre Freizügigkeitsleistung bzw. Ihr Altersguthaben bar ausbezahlen lassen. Bitte wählen Sie den Fall, der auf Sie zutrifft:
Bitte übermitteln Sie uns Ihre Angaben via Webformular oder senden Sie uns folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllte Austrittsmeldung
- aktuell datierte Bestätigung Ihrer AHV-Ausgleichskasse (im Original), dass Sie eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen (Handelsregisterauszug können wir leider nicht akzeptieren)
- Antrag auf Barauszahlung
- Ihre Bankverbindung (inkl. IBAN-Nummer und SWIFT-Code)
- Wenn Sie verheiratet sind: schriftliche Zustimmung des Ehegatten zur Barauszahlung (Antrag auf Barauszahlung). Beträgt die Freizügigkeitsleistung mehr als CHF 20'000, müssen die Unterschriften beglaubigt werden
- Wenn Sie unverheiratet sind und der Auszahlungsbetrag CHF 20'000.00 übersteigt: aktuellen Personenstandsnachweis und beglaubigte Unterschrift
Bitte übermitteln Sie uns Ihre Angaben via Webformular oder senden Sie uns folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllte Austrittsmeldung
- Antrag auf Barauszahlung
- Ihre Bankverbindung (inkl. IBAN-Nummer und SWIFT-Code)
- Wenn Sie verheiratet sind: schriftliche Zustimmung des Ehegatten zur Barauszahlung (Antrag auf Barauszahlung). Beträgt die Freizügigkeitsleistung mehr als CHF 20'000, müssen die Unterschriften beglaubigt werden
- Wenn Sie unverheiratet sind und der Auszahlungsbetrag CHF 20'000.00 übersteigt: aktuellen Personenstandsnachweis und beglaubigte Unterschrift
Bitte übermitteln Sie uns Ihre Angaben via Webformular oder senden Sie uns folgende Unterlagen:
- Antrag auf Barauszahlung
- Abmeldebescheinigung der Einwohnerkontrolle Ihres Wohnorts
- Ihre Bankverbindung (inkl. IBAN-Nummer und SWIFT-Code)
- Wenn Sie verheiratet sind: schriftliche Zustimmung des Ehegatten zur Barauszahlung (Antrag auf Barauszahlung). Beträgt die Freizügigkeitsleistung mehr als CHF 20'000, müssen die Unterschriften beglaubigt werden
- Wenn Sie unverheiratet sind und der Auszahlungsbetrag CHF 20'000.00 übersteigt: aktuellen Personenstandsnachweis und beglaubigte Unterschrift
Bitte übermitteln Sie uns Ihre Angaben via Webformular oder senden Sie uns folgende Unterlagen:
- Antrag auf Barauszahlung
- Ihre Bankverbindung (inkl. IBAN-Nummer und SWIFT-Code)
- Wenn Sie verheiratet sind: schriftliche Zustimmung des Ehegatten zur Barauszahlung (Antrag auf Barauszahlung). Beträgt die Freizügigkeitsleistung mehr als CHF 20'000, müssen die Unterschriften beglaubigt werden
- Wenn Sie unverheiratet sind und der Auszahlungsbetrag CHF 20'000.00 übersteigt: aktuellen Personenstandsnachweis und beglaubigte Unterschrift
Important information
- Wer eine GmbH oder AG gründet, ist nicht selbstständig, sondern angestellt. In diesen Fällen kann das Guthaben nicht bezogen werden.
- Auszahlungen ab CHF 5'000.00 melden wir vorschriftsgemäss der Steuerbehörde.
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Auszahlung im Ausland haben, wird bei Auszahlungen ab CHF 1'000.00 die Quellensteuer erhoben.
Online Services
Dokumente
- Antrag auf Barauszahlung < CHF 20'000
- Antrag Auf Barauszahlung > CHF 20'000
- Leaving to EU or EFTA country
- Austrittsmeldung
Links
Contact
Contact
Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Berufliche Vorsorge
8050 Zürich
+41 41 799 75 75