Barauszahlung

Sie wollen Ihr Vorsorgeguthaben ganz oder teilweise als Kapital beziehen.

Nächste Schritte

In verschiedenen Konstellationen können Sie sich Ihre Freizügigkeitsleistung bzw. Ihr Altersguthaben bar ausbezahlen lassen. Bitte wählen Sie den Fall, der auf Sie zutrifft:

Bitte übermitteln Sie uns Ihre Angaben via Webformular oder senden Sie uns folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefüllte Austrittsmeldung
  • aktuell datierte Bestätigung Ihrer AHV-Ausgleichskasse (im Original), dass Sie eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen (Handelsregisterauszug können wir leider nicht akzeptieren)
  • Antrag auf Barauszahlung
  • Ihre Bankverbindung (inkl. IBAN-Nummer und SWIFT-Code)
  • Wenn Sie verheiratet sind: schriftliche Zustimmung des Ehegatten zur Barauszahlung (Antrag auf Barauszahlung). Beträgt die Freizügigkeitsleistung mehr als CHF 20'000, müssen die Unterschriften beglaubigt werden
  • Wenn Sie unverheiratet sind und der Auszahlungsbetrag CHF 20'000.00 übersteigt: aktuellen Personenstandsnachweis und beglaubigte Unterschrift

Bitte übermitteln Sie uns Ihre Angaben via Webformular oder senden Sie uns folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefüllte Austrittsmeldung
  • Antrag auf Barauszahlung
  • Ihre Bankverbindung (inkl. IBAN-Nummer und SWIFT-Code)
  • Wenn Sie verheiratet sind: schriftliche Zustimmung des Ehegatten zur Barauszahlung (Antrag auf Barauszahlung). Beträgt die Freizügigkeitsleistung mehr als CHF 20'000, müssen die Unterschriften beglaubigt werden
  • Wenn Sie unverheiratet sind und der Auszahlungsbetrag CHF 20'000.00 übersteigt: aktuellen Personenstandsnachweis und beglaubigte Unterschrift

Bitte beachten Sie, dass eine allfällige Barauszahlung vollständig in den Betrieb investiert werden muss. 

Bitte übermitteln Sie uns Ihre Angaben via Webformular oder senden Sie uns folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Barauszahlung
  • Abmeldebescheinigung der Einwohnerkontrolle Ihres Wohnorts
  • Ihre Bankverbindung (inkl. IBAN-Nummer und SWIFT-Code)
  • Wenn Sie verheiratet sind: schriftliche Zustimmung des Ehegatten zur Barauszahlung (Antrag auf Barauszahlung). Beträgt die Freizügigkeitsleistung mehr als CHF 20'000, müssen die Unterschriften beglaubigt werden
  • Wenn Sie unverheiratet sind und der Auszahlungsbetrag CHF 20'000.00 übersteigt: aktuellen Personenstandsnachweis und beglaubigte Unterschrift

Bitte übermitteln Sie uns Ihre Angaben via Webformular oder senden Sie uns folgende Unterlagen:

  • Antrag auf Barauszahlung
  • Ihre Bankverbindung (inkl. IBAN-Nummer und SWIFT-Code)
  • Wenn Sie verheiratet sind: schriftliche Zustimmung des Ehegatten zur Barauszahlung (Antrag auf Barauszahlung). Beträgt die Freizügigkeitsleistung mehr als CHF 20'000, müssen die Unterschriften beglaubigt werden
  • Wenn Sie unverheiratet sind und der Auszahlungsbetrag CHF 20'000.00 übersteigt: aktuellen Personenstandsnachweis und beglaubigte Unterschrift

Wichtige Informationen

  • Wer eine GmbH oder AG gründet, ist nicht selbstständig, sondern angestellt. In diesen Fällen kann das Guthaben nicht bezogen werden.
  • Auszahlungen ab CHF 5'000.00 melden wir vorschriftsgemäss der Steuerbehörde.
  • Wenn Sie Ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Auszahlung im Ausland haben, wird bei Auszahlungen ab CHF 1'000.00 die Quellensteuer erhoben.

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Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Berufliche Vorsorge
8050 Zürich

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