Schutz – auch bei kleinen Löhnen
Beschäftigen Sie Teilzeitarbeitende mit Löhnen unter der gesetzlichen Eintrittsschwelle?
«Neu kann ich meine Mitarbeiterin mit AN Plus versichern und investiere noch mehr in Vertrauen und Motivation.»
Problem
Viele Beschäftigte in Teilzeitarbeit haben einen Jahreslohn, der unter der gesetzlichen Eintrittsschwelle von CHF 22'680 liegt. Das hat zur Folge, dass sie kaum Altersvorsorge und keine Absicherung bei Invalidität und Tod durch die 2. Säule erhalten.
Lösung
Mit AN Plus können Einkommen schon ab CHF 2'500 versichert werden, auch gegen Invalidität und Tod. Dadurch werden auch Sparbeiträge fürs Alter bei tiefen Löhnen möglich.
Beispiel: Teilzeitarbeit mit Lohn unter gesetzlicher Eintrittsschwelle
Sara arbeitet in Teilzeit im Haushalt von Daniel. Mit einem Pensum von 25% verdient sie im Jahr CHF 20'500. Damit Arbeitgeber Daniel seiner Mitarbeiterin Sara attraktive Anstellungsbedingungen bieten kann, hat er AN Plus als neue Vorsorgelösung für seine Firma gewählt. Die Grafik zeigt, was sich für Sara ändert:
BVG-Obligatorium: Da Saras Lohn unter der gesetzlichen Eintrittsschwelle liegt, ist sie nicht im BVG-Obligatorium versichert.
AN Plus: Dank AN Plus ist der ganze Lohn von Sara versichert. So spart sie Altersguthaben an und ist bei Invalidität und Tod geschützt.

BVG-Obligatorium: Da Saras Lohn unter der gesetzlichen Eintrittsschwelle liegt, ist sie nicht im BVG-Obligatorium versichert.
AN Plus: Dank AN Plus ist der ganze Lohn von Sara versichert. So spart sie Altersguthaben an und ist bei Invalidität und Tod geschützt.

