Vorsorge nach Obligatorium
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeitenden in der beruflichen Vorsorge zu versichern. Mit unserem Grundvorsorgeplan AN erfüllen Sie diese Pflicht einfach und zuverlässig – im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen.
In Kürze
- Versichert sind Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn ab der gesetzlichen Eintrittsschwelle von CHF 22’680.
- Der versicherte Lohn ist der Jahreslohn minus Koordinationsabzug von CHF 26’460.
- Der Lohn ist bis maximal zum oberen Grenzbetrag von CHF 90’720 versichert.
- Das BVG-Obligatorium ist eine Grundabsicherung bei Alter, Invalidität und im Todesfall.
Leistungen BVG-Obligatorium
BVG-Obligatorium: Löhne unter der Eintrittsschwelle können nicht versichert werden. Vom Jahreslohn wird der fixe Koordinationsbetrag abgezogen. Der versicherte Lohn ist der Jahreslohn minus Koordinationsabzug. Im BVG-Obligatorium sind Löhne bis maximal zum oberen Grenzbetrag versichert.
Übersicht
Der Plan AN deckt jene Lohnanteile ab, die das Gesetzt in der 2. Säule vorschreibt. Er stellt sicher, dass Ihre Mitarbeitenden im Alter sowie bei Invalidität und Tod einen gesetzlichen Mindestschutz haben.
Weitere Informationen: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
Der Plan AN ist für Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitenden eine solide Grundversicherung bieten wollen.
Sobald der Jahreslohn Ihrer Mitarbeitenden über der gesetzlichen Eintrittsschwelle (CHF 22'680) liegt, wird der versicherte Lohn berechnet: Lohnsumme minus Koordinationsabzug (CHF 26'460).
Versichert ist der Lohn bis zum oberen Grenzbetrag von CHF 90'720. Mit Abzug des Koordinationsabzugs beträgt der maximal versicherte Lohn CHF 64'260.
Auf diesem versicherten Lohn basieren Spar- und Risikobeiträge, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden gemeinsam finanziert werden. Sie bestimmen das spätere Altersguthaben sowie die Leistungen bei Invalidität und Tod der versicherten Person.
Plan AN
Haben Sie Ihr BVG-pflichtiges Personal bei einer Pensionskasse versichert? Falls nicht: informieren Sie sich jetzt und melden Sie sich für den Plan AN an.
Wiederanschluss
Sorgen Sie dafür, dass Ihre BVG-pflichtigen Mitarbeitenden lückenlos versichert sind. – Haben Sie sich nach Beendigung Ihres Vorsorgevertrags rechtzeitig wieder einer Pensionskasse angeschlossen? Falls nicht, reagieren Sie jetzt. Andernfalls muss die Stiftung Auffangeinrichtung BVG im Plan AN zwangsanschliessen.
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