Anmeldung
Sie sind Arbeitgeber und möchten sich für die berufliche Vorsorge Ihrer Mitarbeitenden der Auffangeinrichtung anschliessen.
Wann kann sich ein Arbeitgeber bei der Auffangeinrichtung anschliessen?
In diesem Video zeigen wir Ihnen, unter welchen Bedingungen sich Arbeitgeber bei der Auffangeinrichtung anschliessen können.
Untertitel können durch einen Klick auf das CC-Symbol unten rechts im Video aktiviert werden.
Nächste Schritte
Bitte wählen Sie den Fall, der auf Sie zutrifft:
Bitte übermitteln Sie uns in diesem Fall Ihre Angaben via Webformular.
Bitte übermitteln Sie uns in diesem Fall Ihre Angaben via Webformular.
Bitte übermitteln Sie uns in diesem Fall Ihre Angaben via Webformular.
Bitte senden Sie uns in diesem Fall folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllten Fragebogen des Arbeitgebers (BoASCH)
- Für jeden Arbeitnehmer die von ihm und der Firma unterzeichnete, vollständig ausgefüllte Anmeldung des Arbeitgebers (BoASCH)
- Vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterzeichnete Vereinbarung
- Vollständig ausgefüllte und von der Firma und dem Arbeitnehmer unterzeichnete Eintrittsmeldung
- Wenn ein Arbeitnehmer nicht zu 100% arbeitsfähig ist: Arbeitsunfähigkeitsmeldung
- Wenn die Person bereits wieder ausgetreten ist: zusätzlich die Austrittsmeldung
Wichtige Informationen
Ihre Arbeitnehmer werden im Vorsorgeplan AN versichert, sofern sie einen BVG-pflichtigen Jahreslohn (mindestens CHF 22’050) beziehen. Der Vorsorgeplan AN umfasst alle Leistungen der obligatorischen beruflichen Vorsorge.
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Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Berufliche Vorsorge
8050 Zürich
+41 41 799 75 75
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