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Sie sind Arbeitgeber und möchten sich für die berufliche Vorsorge Ihrer Mitarbeitenden der Auffangeinrichtung anschliessen.

 

Wann kann sich ein Arbeitgeber bei der Auffangeinrichtung anschliessen?

In diesem Video zeigen wir Ihnen, unter welchen Bedingungen sich Arbeitgeber bei der Auffangeinrichtung anschliessen können.
Untertitel können durch einen Klick auf das CC-Symbol unten rechts im Video aktiviert werden.

Nächste Schritte

Bitte wählen Sie den Fall, der auf Sie zutrifft:

Bitte übermitteln Sie uns in diesem Fall Ihre Angaben via Webformular.

Bitte übermitteln Sie uns in diesem Fall Ihre Angaben via Webformular

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Bitte senden Sie uns in diesem Fall folgende Unterlagen:

Weitere Informationen: Sozialversicherungsabkommen und normative Übereinkommen

Kontakt

Rufen Sie uns an

Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Berufliche Vorsorge
8050 Zürich

+41 41 79 75 75

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