Vorsorgelösungen für Arbeitgeber
Bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG können alle Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden im Standard-Vorsorgeplan AN versichern. Damit ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestschutz (BVG-Obligatorium) garantiert.
Wer seine Angestellten besser als nur minimal versichern will, wählt den freiwilligen Vorsorgeplan AN Plus. Damit können Arbeitgeber ihre Angestellten auch unter der Eintrittsschwelle versichern und ermöglichen zahlreichen Mitarbeitenden überhaupt erst eine Rente sowie Versicherungsschutz bei Invalidität und Tod.

Die Standardversicherung (BVG-Obligatorium)
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