Todesfall
Sie möchten wissen, welche Ansprüche Ihre Hinterbliebenen nach Ihrem Ableben haben. Verstirbt eine versicherte Person, können die Hinterbliebenen Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge geltend machen.
Nächste Schritte
Bitte senden Sie uns in diesem Fall folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Todesfallmeldung
- Ärztliches Zeugnis zur Todesursache
- Kopie des Todesscheins und des Erbenverzeichnisses
- Kopie des aktualisierten Familienbüchleins bzw. Partnerschaftsnachweises
- Wenn die verstorbene Person Kinder hatte, die älter als 18 Jahre und noch in Ausbildung sind: Ausbildungsnachweise für Kinder
- Wenn die verstorbene Person geschieden war: Kopie des Scheidungsurteils
- Wenn die verstorbene Person in aufgelöster Partnerschaft gelebt hat: Kopie der Auflösungserklärung
Wichtige Informationen
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Informationen zu den Leistungen für Hinterbliebene finden Sie unter Leistungsübersicht.
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Leistungen für Hinterlassene werden nur fällig, wenn der für Sie gültige Vorsorgeplan dies vorsieht.
Dokumente
Links
Kontakt
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Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Berufliche Vorsorge
8050 Zürich
+41 41 799 75 75
Kontoverbindung
Postkonto: 25-496891-7
BIC / SWIFT: POFICHBEXXX
IBAN: CH16 0900 0000 2549 6891 7
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