Kündigung
Sie wollen eine bestehende freiwillige Versicherung bei der Auffangeinrichtung kündigen.
Nächste Schritte
Wenn Sie Ihre freiwillige Versicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG kündigen wollen, senden Sie uns bitte rechtzeitig Ihre unterzeichnete Kündigung sowie die ausgefüllte und unterzeichnete Austrittsmeldung für freiwillige Versicherung.
Wichtige Informationen
- Dieser Anschluss kann von jeder Partei unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden. Vorbehalten bleibt die sofortige Kündigung des Anschlusses durch die Stiftung, wenn die versicherte Person mit der Beitragszahlung in Verzug ist.
- Für die Verwendung der Freizügigkeitsleistung übermitteln Sie uns Ihre Angaben via Webformular oder senden uns das Formular Übertragung der Freizügigkeitsleistung.
- Wie Sie für eine Barauszahlung vorgehen müssen, lesen Sie unter Barauszahlung.
Dokumente
Links
Barauszahlung
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Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Berufliche Vorsorge
8050 Zürich
+41 41 799 75 75