Kündigung

Hier finden Sie alle Informationen, die Sie für die Kündigung Ihres Anschlusses benötigen.

Nächste Schritte

  • Stellen Sie sicher, dass Sie benötigte Daten und Dokumente vor der Einreichung der Kündigung sichern. Mit der Auflösung Ihres Anschlusses wird der Zugang zum Arbeitgeberportal deaktiviert.
  • Reichen Sie Ihre Kündigung fristgerecht über das Arbeitgeberportal oder per Post ein. Unter «Wichtige Informationen» finden Sie alle erforderlichen Informationen zur Kündigung.
  • Sie erhalten von uns die Rückmeldung per Post.

Wichtige Informationen

  • Die Kündigung muss spätestens 6 Monate vor Vertragsablauf per Jahresende bei uns eingegangen sein.
  • Die Voraussetzungen für eine Kündigung sind in den Anschlussbedingungen für Arbeitgeber (ASA) Art. 8 definiert.

    • Wechsel der Vorsorgeeinrichtung: Eine andere Vorsorgeeinrichtung muss der Übernahme Ihrer Versicherten zugesagt haben, sofern Ihr Unternehmen weiterhin der beruflichen Vorsorge untersteht (Kopie des Anschlussvertrags oder der schriftlichen Zusage beifügen). Zudem müssen die Angestellten über den Wechsel der Vorsorgeeinrichtung informiert sein.

    • Wechsel der Vorsorgeeinrichtung bei GAV: Sie müssen zeigen, dass der neue Vorsorgeplan die Vorgaben des GAV erfüllt. Ist dies der Fall, können Sie das Anschlussverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende eines Quartals kündigen.

    • Keine versicherten Personen vorhanden

    • Betriebsaufgabe: Wir benötigen die Bestätigung der Betriebsaufgabe der Ausgleichskasse.

Kontakt

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Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Berufliche Vorsorge
8050 Zürich

+41 41 799 75 75

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