9. Dezember 2023

Zins- und Rentenanpassungen

Bild: AdobeStock

Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG gewährt für das Jahr 2023 eine zusätzliche Verzinsung auf die Altersguthaben im Bereich Vorsorge BVG. Ausserdem wurde die Verzinsung ab 1. Januar 2024 festgelegt. Die Renten werden gemäss Gesetz der Teuerung angepasst.


Verzinsung 2023

  • Die Verzinsung der Freizügigkeitskonten wurde im Laufe des Jahres von 0.01 % auf 0.30 % erhöht.

  • Im Bereich Vorsorge BVG wird die Verzinsung wie folgt erhöht:
    • Auf dem obligatorischen Altersguthaben wird für das Jahr 2023 ein zusätzlicher Zins von 0.50 % gewährt. Die Gesamtverzinsung steigt damit auf 1.50 %. Der vom Bundesrat festgelegte Mindestzinssatz liegt hier bei 1.00 %.
    • Auf dem überobligatorischen Altersguthaben wird für das Jahr 2023 ein zusätzlicher Zins von 1.40 % gewährt. Die Gesamtverzinsung steigt damit auf 1.50 %.
    • Auf dem Zusatzkontoguthaben wird für das Jahr 2023 ein zusätzlicher Zins von 0.39 % gewährt. Die Gesamtverzinsung steigt damit auf 0.40 %.
    • Der zusätzliche Zins wird dann gewährt, wenn die Person am 31. Dezember 2023 aktiv versichert ist oder wenn per diesem Datum ein Leistungsfall eintritt.

Verzinsung 2024

  • Freizügigkeitskonten werden mit 0.40 % verzinst.  

  • Im Bereich Vorsorge BVG gelten folgende Zinssätze:
    • Das obligatorische Altersguthaben wird mit 1.25 % verzinst. 
    • Das überobligatorische Altersguthaben wird mit 1.25 % verzinst. 
    • Das Zusatzkontoguthaben wird mit 0.40 % verzinst. 

Teuerungsanpassung Renten

  • Die Altersrenten (Vorsorge BVG) werden nicht der Teuerung angepasst.
  • Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten im BVG und in der ALV werden gemäss Gesetz (Medienmitteilung BSV vom 19. Oktober 2023) der Teuerung angepasst.
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