10. Dezember 2024

Zinssätze und Beteiligung am Anlageerfolg

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Die Stiftung Auffangeinrichtung gewährt für das Jahr 2024 eine zusätzliche Verzinsung auf die Sparguthaben im Bereich Vorsorge BVG. Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten werden gemäss Gesetz der Teuerung angepasst. Bezügerinnen und Bezüger von Renten im Geschäftsbereich BVG, welche keiner gesetzlichen Teuerungsanpassung unterliegen, erhalten mit der ersten Rentenzahlung im Januar 2025 eine einmalige Sonderzahlung. Ausserdem wurde die Verzinsung ab 1. Januar 2025 festgelegt.


Verzinsung und Leistungsverbesserungen 2024

  • Die Verzinsung der Freizügigkeitskonten wurde im Laufe des Jahres angepasst. Von Januar bis Juni betrug sie 0.4 %, von Juli bis September 0.5 % und von Oktober bis Dezember wieder 0.4 %.
  • Im Bereich Vorsorge BVG wird die Verzinsung wie folgt erhöht: 
    • Auf dem Alterskontoguthaben wird für das Jahr 2024 ein zusätzlicher Zins von 3.00 % gewährt. Die Gesamtverzinsung steigt damit auf 4.25 %.
    • Auf dem Zusatzkontoguthaben wird für das Jahr 2024 ein zusätzlicher Zins von 3.85 % gewährt. Die Gesamtverzinsung steigt damit ebenfalls auf 4.25 %.
    • Der zusätzliche Zins wird dann gewährt, wenn die Person am 31. Dezember 2024 aktiv versichert ist oder wenn per diesem Datum ein Leistungsfall eintritt.
  • Auf Renten (Vorsorge BVG), welche nicht innerhalb des gesetzlichen Teuerungsausgleichs angepasst werden, wird eine einmalige Sonderzahlung in der Höhe von 10 % der Rente ausgeschüttet.

Verzinsung 2025

  • Freizügigkeitskonten werden mit 0.40 % verzinst. Dieser Zinssatz wird vom Stiftungsrat jedes Quartal überprüft und kann angepasst werden.  
  • Im Bereich Vorsorge BVG gelten folgende Zinssätze:
     
    • Das Alterskontoguthaben wird mit 1.25 % verzinst. 
    • Das Zusatzkontoguthaben wird mit 0.40 % verzinst. 

Teuerungsanpassung Renten

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