16. Oktober 2024

Vorsicht: Es kursieren Fehlinformationen rund um Freizügigkeitsguthaben

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Wir stellen fest, dass unsere Kundinnen und Kunden nicht immer ausreichend über die Folgen eines Transfers ihres Freizügigkeitsguthabens informiert sind. Manchmal werden sie gar Opfer von betrügerischen Machenschaften.
 
Es gibt verschiedene Anbieter auf dem Markt, die für ihre Kundschaft nach deren potenziellen Vermögen in der zweiten Säule suchen. Für diese Dienstleistung verlangen sie zwar oft keine Gebühren. Dafür entstehen nach der Übertragung Kosten für die Verwaltung des Guthabens. Zudem kommt es vor, dass Handlungsaufforderungen rund um die Übertragung von Freizügigkeitsgeldern ausgesprochen werden. Hier ist höchste Vorsicht geboten. Denn es besteht kein Zwang, Gelder zu transferieren. 

Wichtig: Wenn Sie denken, dass Sie noch Pensionskassengelder aus einer früheren Anstellung zugute haben könnten, benötigen Sie keinen Vermittler, um die Guthaben ausfindig zu machen. Sie können – einfach und kostenlos – bei der Zentralstelle der 2. Säule nachfragen. Siehe Detailinformationen.  

Gut zu wissen:
  • Wenn Sie aktuell einer bezahlten Arbeit nachgehen und in der zweiten Säule (BVG) versichert sind, müssen Sie Ihr Freizügigkeitsguthaben aus früheren Anstellungen in Ihre – also die Pensionskasse Ihres Arbeitgebers – einbringen. Sie sind dadurch in der Regel auch besser versichert. Ihre Pensionskasse gibt Ihnen gerne nähere Auskunft.
  • Eine Überweisung an eine andere Freizügigkeitseinrichtung ist möglicherweise mit Kosten verbunden. Diese stehen in keinerlei Zusammenhang mit der Stiftung Auffangeinrichtung BVG.
  • Wir rufen keine Kundinnen oder Kunden an, ohne dass wir vorgängig mit ihnen zu spezifischen Themen im Austausch standen. 
  • Ausserdem fordern wir niemanden auf, grundlos Geld auf ein Konto zu transferieren. Weitere Informationen dazu finden Sie im Newsbeitrag
  • Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG erhebt keine Gebühren zur Verwaltung Ihres Freizügigkeitsguthabens.
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