Das ändert mit der Reform AHV 21
Ab 1. Januar 2024 sprechen wir statt von «Rentenalter» neu von «Referenzalter», in schriftlichen Dokumenten von «Referenzalter (ordentliches Rentenalter)». Das Referenzalter entspricht dem Alter, in dem Renten (1. und 2. Säule) ohne Abzüge oder Zuschläge bezogen werden kann.
Das Referenzalter der Frauen wird bis 2028 schrittweise erhöht. Frauen mit Jahrgang 1960 werden noch mit 64 Jahren pensioniert. Die ersten Frauen, bei denen das Referenzalter erhöht wird, sind diejenigen mit Jahrgang 1961. Frauen mit Jahrgang 1964 werden die ersten sein, die im 2029 mit 65 das Referenzalter erreichen:
Die Erhöhung erfolgt stufenweise:
Jahrgang Frauen |
Referenzalter Frauen |
1960 |
64 Jahre (keine Erhöhung) |
1961 |
64 Jahre + 3 Monate |
1962 |
64 Jahre + 6 Monate |
1963 |
64 Jahre + 9 Monate |
Ab 1964 |
65 Jahre |
Möglichkeiten der Pensionierung
Eine flexible Pensionierung ist in mehreren Schritten möglich. Beim ersten Schritt muss eine Senkung von mindestens 20 Prozent des Jahreslohnes gemacht werden. Diese Reduktion gilt sowohl für einen Renten- wie auch für einen Kapitalbezug. Beim Rentenbezug sieht die Stiftung Auffangeinrichtung BVG keine Einschränkung vor. Kapitalbezüge können jedoch nur dreimal gemacht werden. Auch eine Mischform von Kapital- und Rentenbezug ist möglich.
Vorzeitige sowie aufgeschobene Pensionierungen (ohne Sparbeiträge) sind bei bestimmen Vorsorgeplänen möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.