Todesfall
Sie möchten wissen, was mit dem Kapital eines verstorbenen Kontoinhabers geschieht?
Nächste Schritte
Damit wir das Freizügigkeitskonto des verstorbenen Kontoinhabers bzw. der verstorbenen Kontoinhaberin auflösen und das Todesfallkapital an die anspruchsberechtigten Personen auszahlen können, übermitteln Sie uns die Angaben via Webformular oder senden Sie uns folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Formular Meldung Todesfall
- Kopie des Todesscheins
- Kopie des nachgeführten Familienbüchleins oder des Familienscheins
- Kopie der Erbenbescheinigung oder (wenn das Erbe ausgeschlagen wurde) amtliche Auflistung der Erben
- Einzahlungsschein(e) der anspruchsberechtigten Person(en)
Ihre Dokumente unterstützen unsere erste Prüfung. Eventuell benötigen wir weitere Angaben und Dokumente. Wir werden uns in diesem Fall mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wichtige Informationen
- Gelder von Freizügigkeitskonten können nicht in Rentenform ausbezahlt werden.
- Bitte klären Sie mit der Pensionskasse der verstorbenen Person ab, ob Sie dort Anspruch auf Renten haben.
- Das Reglement sieht vor, dass das Todesfallkapital zu gleichen Teilen an die anspruchsberechtigten Personen ausgezahlt wird.
- Die Ansprüche aus diesem Konto sind unabhängig vom Erbrecht und fallen weder in den Nachlass noch in die Konkursmasse.
- Auszahlungen ab CHF 5’000.00 melden wir vorschriftsgemäss der Steuerbehörde.
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, wird bei Auszahlungen ab CHF 1’000.00 die Quellensteuer erhoben.
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Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Freizügigkeitskonten
8050 Zürich
+41 41 799 75 75