Durchführbarkeitserklärung (Scheidung)

Ihr Anwalt oder das Gericht benötigt eine Durchführbarkeitserklärung mit dem Kontoauszug für Ihre Scheidung bzw. die Auflösung Ihrer Partnerschaft.

Nächste Schritte

Damit wir die Durchführbarkeit Teilung bei Scheidung prüfen können, übermitteln Sie uns die Angaben via Webformular oder senden Sie uns folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Formular Durchführbarkeit Teilung bei Scheidung/Auflösung der Partnerschaft
  • Kopie Ihrer AHV-Karte
  • Bestätigung des Gerichts über das Datum der Einleitung des Scheidungsverfahrens

Wichtige Informationen

  • Bitte beachten Sie, dass wir eine Durchführbarkeitserklärung nur erstellen können, wenn das Scheidungsverfahren beim Gericht eingeleitet wurde. Wenn Sie aktuell an einer Scheidungskonvention arbeiten, können Sie einen aktuellen Kontoauszug bestellen.
  • Bei einer Scheidung/Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft wird das während der Dauer der Ehe/der eingetragenen Partnerschaft angesparte Guthaben geteilt. Sie benötigen die Durchführbarkeitserklärung und die Angaben, damit das Gericht die Berechnung vornehmen kann.

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Kontoauszug  

Sie erhalten Anfang Jahr von uns automatisch einen Kontoauszug. Sie möchten nun aber einen Kontoauszug nachbestellen.

Der Vorsorgeausgleich bei Scheidung wird neu geregelt  

Kontakt

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Stiftung Auffangeinrichtung BVG
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8050 Zürich

+41 41 799 75 75

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