Barauszahlung Konten bei geringen Beträgen
Ihre Freizügigkeitsleistung ist kleiner als Ihr persönlicher Jahresbeitrag bei der vorhergehenden Pensionskasse und Sie möchten deshalb Ihr Kapital beziehen?
Wann ist eine Barauszahlung meiner Freizügigkeitsleistung vor meiner Pensionierung möglich?
In diesem Video zeigen wir Ihnen, wann eine Barauszahlung Ihrer Freizügigkeitsleistung vor Ihrer Pensionierung möglich ist.
Untertitel können durch einen Klick auf das CC-Symbol unten rechts im Video aktiviert werden.
Nächste Schritte
Damit wir die Barauszahlung Ihrer Freizügigkeitsleistung vornehmen können, übermitteln Sie uns Ihre Angaben via Webformular oder senden Sie uns folgende Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes Formular Barauszahlung Konten mit geringen Beträgen
- Kopie Ihrer AHV-Karte
- Kopie Ihrer Identitätskarte oder Ihres Passes
- Wenn Sie verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft sind: Kopie der Identitätskarte oder des Passes Ihres (Ehe-)Partners und Kopie des Ehescheins/der Partnerschaftsurkunde
- Wenn Sie geschieden sind oder Ihre Partnerschaft aufgelöst wurde: Kopie des vollständigen und rechtskräftigen Scheidungsurteils / des Auflösungsurteils Ihrer Partnerschaft
- Bestätigung der Pensionskasse, welche die Freizügigkeitsleistung an uns überwiesen hat, dass Ihre Freizügigkeitsleistung kleiner ist als Ihr (damaliger) persönlicher Jahresbeitrag
Eventuell benötigen wir weitere Angaben und Dokumente. Wir werden uns in diesem Fall mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wichtige Informationen
- Auszahlungen ab CHF 5’000.00 melden wir vorschriftsgemäss der Steuerbehörde.
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, wird bei Auszahlungen ab CHF 1’000.00 die Quellensteuer erhoben.
Online Services
Dokumente
Kontakt
Kontakt
Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Freizügigkeitskonten
8050 Zürich
+41 41 799 75 75
Anrufservice
Gerne rufen wir Sie zum gewünschten Termin an, um Ihr Anliegen zu klären – bequem und kostenlos.
Termin wählen