Barauszahlung infolge Invalidität

Sie erhalten von der AHV/IV eine ganze Rente (ab 70 % Invaliditätsgrad) und möchten Ihr Kapital beziehen.

Nächste Schritte

Damit wir die Barauszahlung infolge Invalidität vornehmen können, benötigen wir Unterlagen von Ihnen. Welche Unterlagen das sind, hängt von Ihrem Kontostand zum Zeitpunkt der Auszahlung ab. Bitte wählen Sie den Fall, der auf Sie zutrifft:

Bitte übermitteln Sie uns Ihre Angaben via Webformular oder senden Sie uns folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Formular Barauszahlung infolge Invalidität < CHF 20'000.00
  • Kopie Ihrer AHV-Karte
  • Kopie Ihrer Identitätskarte oder Ihres Passes
  • Wenn Sie verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft sind: Kopie der Identitätskarte oder des Passes Ihres (Ehe-)Partners
  • Wenn Sie verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft sind: Kopie des Ehescheins / der Partnerschaftsurkunde
  • Wenn Sie geschieden sind oder Ihre Partnerschaft aufgelöst wurde: Kopie des vollständigen und rechtskräftigen Scheidungsurteils / des Auflösungsurteils Ihrer Partnerschaft
  • Kopie der aktuellen IV-Verfügung (Bitte beachten Sie, dass wir nur Verfügungen einer Schweizer IV-Stelle akzeptieren)

Bitte übermitteln Sie uns Ihre Angaben via Webformular oder senden Sie uns folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Formular Barauszahlung infolge Invalidität > CHF 20'000.00 mit Beglaubigung / Bestätigung der Unterschrift(en) (Notar, Gemeinde)
  • Kopie Ihrer AHV-Karte
  • Wenn Sie verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft sind: Kopie des Ehescheins / der Partnerschaftsurkunde
  • Wenn Sie geschieden sind oder Ihre Partnerschaft aufgelöst wurde: Kopie des vollständigen und rechtskräftigen Scheidungsurteils / des Auflösungsurteils und aktuellen Personenstandsausweis (nicht älter als drei Monate)
  • Wenn Sie ledig oder verwitwet sind: Aktuellen Personenstandsausweis (nicht älter als drei Monate)
  • Kopie der aktuellen IV-Verfügung (Bitte beachten Sie, dass wir nur Verfügungen einer Schweizer IV-Stelle akzeptieren)

 

Eventuell benötigen wir weitere Angaben und Dokumente. Wir werden uns in diesem Fall mit Ihnen in Verbindung setzen.

Wichtige Informationen

  • Gelder aus Freizügigkeitskonten können nicht in Rentenform ausbezahlt werden.
  • Bitte klären Sie mit Ihrer ehemaligen Pensionskasse ab, ob Sie dort Anspruch auf eine Rente haben.
  • Auszahlungen ab CHF 5’000.00 melden wir vorschriftsgemäss der Steuerbehörde.
  • Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, wird bei Auszahlungen ab CHF 1’000.00 die Quellensteuer erhoben.

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Kontoauszug

Sie erhalten Anfang Jahr von uns automatisch einen Kontoauszug. Sie möchten nun aber einen Kontoauszug nachbestellen.

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8050 Zürich

+41 41 799 75 75

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