Teilung bei Scheidung
Sie möchten im Rahmen einer Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft das angesparte Altersguthaben aufteilen.
Nächste Schritte
Bei einer Scheidung bzw. bei der Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft kann es zu einer Teilung des während der Dauer der Ehe bzw. der eingetragenen Partnerschaft angesparten Altersguthabens kommen. Bitte wählen Sie den Fall, der auf Sie zutrifft:
Ich benötige eine Durchführbarkeitserklärung der Teilung für das Scheidungsverfahren.
Bitte übermitteln Sie uns in diesem Fall die Angaben via Webformular oder senden Sie uns folgende Angaben:
- Datum der Eheschliessung bzw. des Eintrags der Partnerschaft
- Bestätigung des Gerichts über das Datum der Einleitung des Scheidungsverfahrens
- Anschrift des Empfängers der Durchführbarkeitserklärung
Das Scheidungsurteil bzw. die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft ist rechtskräftig.
Wir müssen den Entscheid des Gerichtes über die Teilung des Vorsorgeguthabens befolgen.
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