Teilung bei Scheidung

Sie möchten im Rahmen einer Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft das angesparte Altersguthaben aufteilen.

Nächste Schritte

Bei einer Scheidung bzw. bei der Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft kann es zu einer Teilung des während der Dauer der Ehe bzw. der eingetragenen Partnerschaft angesparten Altersguthabens kommen. Bitte wählen Sie den Fall, der auf Sie zutrifft:

Ich benötige eine Durchführbarkeitserklärung der Teilung für das Scheidungsverfahren.

Bitte senden Sie uns in diesem Fall folgende Angaben:

  • Datum der Eheschliessung bzw. des Eintrags der Partnerschaft
  • Bestätigung des Gerichts über das Datum der Einleitung des Scheidungsverfahrens
  • Anschrift des Empfängers der Durchführbarkeitserklärung

Das Scheidungsurteil bzw. die Auflösung der eingetragenen Partnerschaft ist rechtskräftig.

Wir müssen den Entscheid des Gerichtes über die Teilung des Vorsorgeguthabens befolgen.

Links

Kontakt

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Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Berufliche Vorsorge
8050 Zürich

​​​​​​​+41 41 799 75 75

Kontoverbindung

Postkonto: 25-496891-7
BIC / SWIFT: POFICHBEXXX
IBAN: CH16 0900 0000 2549 6891 7

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