Einkauf reglementarische Leistungen
Sie möchten Ihre Vorsorgeleistungen durch einen freiwilligen Einkauf verbessern.
Nächste Schritte
Wenn Sie einen Einkauf vornehmen wollen, übermitteln Sie uns Ihre Angaben via Webformular.
Wichtige Informationen
- Zur Erhöhung Ihres Altersguthabens oder zum Ausgleich des durch eine Scheidung abgeflossenen Vermögensteils können Sie Einzahlungen aus Eigenmitteln vornehmen. Der mögliche Umfang eines Einkaufs ist auf der zweiten Seite Ihres Persönlichen Ausweises aufgeführt.
- Vor einem Einkauf müssen allfällige Vorbezüge für Wohneigentum zurückbezahlt worden sein.
- Der Betrag eines Einkaufs ist steuerlich abzugsfähig. Allerdings dürfen Sie innerhalb der 3 darauffolgenden Jahre weder eine Kapitalauszahlung verlangen noch einen Vorbezug für Wohneigentum tätigen.
- Zur Sicherheit sollten Sie die Abzugsfähigkeit Ihres Einkaufs vorab mit der zuständigen Steuerbehörde klären.
- Das Einkaufspotenzial verringert sich um die angesparten Beiträge bis zum Zeitpunkt des Einkaufs.
- Ein Einkauf ist ab dem Referenzalter (ordentliches Rentenalter) nicht mehr möglich.
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Stiftung Auffangeinrichtung BVG
Berufliche Vorsorge
8050 Zürich
+41 41 799 75 75
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Postkonto: 25-496891-7
BIC / SWIFT: POFICHBEXXX
IBAN: CH16 0900 0000 2549 6891 7