Meldung Vertragsauflösung digital übermitteln

Mit BVG Exchange WAK lässt sich die Meldung Vertragsauflösung vollständig digital einreichen – standardisiert, sicher und kostenlos.

Die Auffangeinrichtung hat den Auftrag die Wiederanschlusskontrollen (WAK) durchzuführen. Vorsorgeeinrichtungen müssen der Stiftung Auffangeinrichtung BVG die Kündigung der Anschlussverträge melden (Art. 11 Abs. 3bis BVG). Durch BVG Exchange WAK lässt sich die Meldung Vertragsauflösung vollständig digitalisieren. Die Meldung wird standardisiert übermittelt und steht der Auffangeinrichtung unmittelbar zur Verfügung.

Für wen?

Der Service richtet sich an Vorsorgeeinrichtungen, welche einen Anschlussvertrag mit einem Arbeitgeber auflösen und dies der Stiftung Auffangeinrichtung melden müssen.

Als an BVG Exchange angeschlossene Vorsorgeeinrichtung können sie BVG Exchange WAK direkt nutzen, wenn Ihr Software-Hersteller die Funktion implementiert hat.

 

Für Spezifikationen und Anbindung des Service siehe Wie funktioniert BVG Exchange Transfer? sowie Technische Fragen BVG Exchange Transfer.

Für rechtliche Themen siehe Rechtliche Fragen und allgemeine Nutzungsbedingungen von BVG Exchange.

Leistungen von BVG Exchange WAK

  • Digitale Übermittlung der Meldung Vertragsauflösung an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG
  • Strukturierte und standardisierte Datenübertragung
  • Vollständig papierlos – kein postalischer Versand
  • Sofort verfügbar für alle Institutionen, die an BVG Exchange angeschlossen sind.

Wir sind für Sie da

Kontakt und Anmeldung

Stiftung Auffangeinrichtung BVG
BVG Exchange 
Freizügigkeitsleistungen
Elias-Canetti-Strasse 2
8050 Zürich

bvg-exchange(at)aeis.ch

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