Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG gewährt auch für das Jahr 2025 eine zusätzliche Verzinsung auf die Sparguthaben im Bereich Vorsorge BVG. Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten werden gemäss Gesetz der Teuerung angepasst. Bezügerinnen und Bezüger von Renten im Geschäftsbereich BVG, welche keiner gesetzlichen Teuerungsanpassung unterliegen, erhalten mit der ersten Rentenzahlung im Januar 2026 eine einmalige Sonderzahlung. Ausserdem wurde die Verzinsung ab 1. Januar 2026 festgelegt.
Verzinsung und Leistungsverbesserungen 2025
Die Verzinsung der Freizügigkeitskonten wurde im Laufe des Jahres angepasst. Von Januar bis April betrug sie 0.4 %, von Mai bis Oktober 0.2 % und von November bis Dezember 0.1 %.
Im Bereich Vorsorge BVG wird die Verzinsung wie folgt erhöht:
Auf dem Alterskontoguthaben wird für das Jahr 2025 ein zusätzlicher Zins von 3.00 % gewährt. Die Gesamtverzinsung steigt damit auf 4.25 %.
Auf dem Zusatzkontoguthaben wird für das Jahr 2025 ein zusätzlicher Zins von 3.85 % gewährt. Die Gesamtverzinsung steigt damit ebenfalls auf 4.25 %.
Der zusätzliche Zins wird dann gewährt, wenn die Person am 31. Dezember 2025 aktiv versichert ist oder wenn per diesem Datum ein Leistungsfall eintritt.
Auf Renten (Vorsorge BVG), welche nicht innerhalb des gesetzlichen Teuerungsausgleichs angepasst werden, wird eine einmalige Sonderzahlung in der Höhe von 10 % der Rente ausgeschüttet.
Verzinsung 2026
Freizügigkeitskonten werden mit 0.05 % verzinst. Dieser Zinssatz wird vom Stiftungsrat jedes Quartal überprüft und kann angepasst werden.
Im Bereich Vorsorge BVG gelten folgende Zinssätze: