Zahlungen innerhalb der 2. Säule sichern

Damit Übertragungen von Freizügigkeitsleistungen garantiert auf das richtige Konto überwiesen werden: BVG Payment Validation bietet den angeschlossenen Vorsorgeeinrichtungen überprüfte Zahlungsverbindungen für ihre Transfers innerhalb der 2. Säule an. 

Die Stiftung Auffangeinrichtung BVG verfügt über eine aktuelle und geprüfte Datenbank von Zahlungsverbindungen von Pensionskassen und Freizügigkeitseinrichtungen. Über einen Webservice stellt BVG Payment Validation diese Datenbank ihren angeschlossenen Mitgliedern innerhalb der 2. Säule für die sicheren Transfers von Freizügigkeitsleistungen zur Verfügung. Gerade mittleren und kleineren Vorsorgeeinrichtungen sind oftmals nicht alle Pensionskassen, geschweige denn alle Zahlungsverbindungen anderer Pensionskassen bekannt. Im Gegensatz dazu pflegt die Stiftung Auffangeinrichtung BVG mit praktisch allen Pensionskassen und Freizügigkeitseinrichtungen einen regen Austausch. Unbekannte Pensionskassen bzw. noch nicht erfasste Zahlungsverbindungen werden mit der entsprechenden Bank beziehungsweise der Pensionskasse validiert, um sicherzustellen, dass der Zahlungsempfänger eine Institution der 2. Säule ist. 

Mittels BVG Exchange Payment Validation können Vorsorgeeinrichtungen von diesem Datenbestand profitieren und damit vermeiden, dass falsche Zahlungsverbindungen verwendet werden.

BVG Exchange Payment Validation ist zurzeit in Vorbereitung und wird per Anfang 2025 zur Verfügung stehen. 
Weitere Informationen folgen.

Leistungen von BVG Exchange Payment Validation

  • Anbindung der Vorsorgeanbieter an validierte Zahlungsverbindungs-Datenbank innerhalb der 2. Säule.
  • Validierung von unbekannten Zahlungsverbindungen von Vorsorgeeinrichtungen oder Banken. 
  • Unterstützung für gesicherte Transfers von Freizügigkeitsleistungen von der bisherigen zur neuen Vorsorgeeinrichtung.

In Vorbereitung

  • Der Service steht voraussichtlich ab 2025 zur Verfügung.
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