Treffer! – Neuer Anschluss einer versicherten Person wird automatisch gefunden

Suchen und finden: BVG Exchange Match gleicht Aus- und Eintrittsdaten von Versicherten ab. Bei einer Übereinstimmung informiert das System die betroffenen Vorsorgeeinrichtungen, dass der Übertrag der Freizügigkeitsleistung (FZL) vollzogen werden kann.

Verlässt eine Person ihre Arbeitsstelle, kommt es allzu oft vor, dass ihr Altersguthaben bei der Pensionskasse länger liegenbleibt. Denn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer muss selbst dafür sorgen, dass das Guthaben beim Jobwechsel an die neue Pensionskasse oder bei einer Arbeitspause an eine Freizügigkeitseinrichtung überwiesen wird.

Mit BVG Exchange Match kann die versicherte Person von dieser Verantwortung teilweise entbunden werden: Sobald sie eine Arbeitsstelle verlässt, meldet ihre bisherige Pensionskasse den Austritt an BVG Match. Tritt die Person bei einem neuen Arbeitgeber ein, gibt die neue Pensionskasse den Eintritt in BVG Exchange Match ein. 
Findet das System ein «Aus- und Eintritts-Pärchen», also einen «Match», kann die Übertragung automatisch ausgelöst werden.

Um die Übertragung der Freizügigkeitsleistung von der alten zur neuen Vorsorgeeinrichtung zu initiieren, informiert BVG Exchange Match die bisherige Pensionskasse, dass ein neues Versichertenverhältnis besteht. Die Pensionskasse kann damit die Freizügigkeitsleistung direkt an die neue Vorsorgeeinrichtung überweisen, auch ohne entsprechenden Auftrag. 

Hinterlegt die neue Vorsorgeeinrichtung mit der Eintrittsmeldung weitere Informationen wie Zahlungsverbindung oder Anschlussnummer, kann dank dieser zusätzlichen Informationen, die Übertragung noch effizienter vollzogen werden. 

Enormer Effizienzgewinn und Vermeidung von kontaktlosen Konten
Der gemeinsame Daten-Pool von BVG Exchange Match verbindet die bisherige und die neue Vorsorgeeinrichtung einer versicherten Person und macht den Transfer der Freizügigkeitsleistung bei deren Jobwechsel einfach. So ist sichergestellt, dass die Freizügigkeitsleistung am richtigen Ort ist und die versicherte Person von den vollen Leistungen ihrer Pensionskasse profitieren kann.

Im ungünstigsten Fall gibt es keine Rückmeldung durch die versicherte Person. Dann überweist die bisherige Pensionskasse das Guthaben frühestens nach sechs Monaten und spätestens nach zwei Jahren an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Wir verwalten die Freizügigkeitsleistung so lange, bis sich eine verantwortliche Person oder Institution meldet und das Guthaben geltend macht (Details siehe kontaktlose Konten). BVG Match beugt dem «Vergessen» und langjährigen Verwalten von solchen Altersguthaben vor. 

Für Spezifikationen und Anbindung des Service siehe Wie funktioniert BVG Exchange Match? sowie Technische Fragen BVG Exchange Match.

Für rechtliche Themen siehe Rechtliche Fragen und allgemeine Nutzungsbedingungen von BVG Exchange.

Leistungen von BVG Exchange Match

  • Automatischer Abgleich von gemeldeten Versichertendaten von Aus- und Eintritten in eine Vorsorgeeinrichtung. 
  • Bei einem «Match»: Information an die bisherige Vorsorgeeinrichtung, dass ein neues Versichertenverhältnis für die ehemals versicherte Person besteht.
  • Die bisherige Vorsorgeeinrichtung überweist die Freizügigkeitsleistung der versicherten Person nach Bestätigung durch BVG Match direkt an die neue Pensionskasse, auch ohne entsprechenden Auftrag. 
  • Vereinfachte, automatisierte Übertragung ohne Zutun der versicherten Personen.
  • Vermeidung von kontaktlosen Konten.
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